Steuersätze
Einführung
Umsatzsteuer (USt), auch bekannt als Mehrwertsteuer, ist eine Abgabe, die in der Regel für Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die Unternehmer für Kunden erbringen. Das Unternehmen sammelt die Umsatzsteuer von den Kunden ein und muss diese an das Finanzamt abführen. Es gibt verschiedene Umsatzsteuersätze, abhängig von der Art der Waren oder Dienstleistungen.
Umsatzsteuer für Vereine in Österreich
Gemeinnützige Vereine können unter bestimmten Bedingungen dem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent unterliegen. Sportvereine sind in der Regel umsatzsteuerbefreit. Die Umsatzsteuer muss vom Verein berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden, sofern keine Ausnahmeregelungen gelten. Echte Mitgliedsbeiträge, Spenden und Subventionen sind normalerweise nicht umsatzsteuerbar.
Unterscheidung der Steuersätze
Keine Steuer (0%)
Der Satz "Keine Steuer" bedeutet 0% Umsatzsteuer und wird verwendet, wenn eine Umsatzsteuerbefreiung gilt. Beispiele hierfür sind Feuerwehren, Kleinunternehmen und Non-Profit-Organisationen.
Normalsteuer (20%)
Der Normalsteuersatz beträgt grundsätzlich 20 Prozent und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet.
Ermäßigt 1 (10%)
Der ermäßigte Steuersatz von 10% gilt für bestimmte Leistungen wie Beherbergung, Kosten im Zusammenhang mit Beherbergung (Heizkosten, Renovierungsarbeiten), Lebensmittel und Personenbeförderung (Fahrscheine und Taxiquittungen, jedoch keine Mietwagen).
Ermäßigt 2 (13%)
Ein zweiter ermäßigter Steuersatz von 13% wird auf Lieferungen lebender Tiere und Pflanzen, Hotelübernachtungen, Brennholz und einige Künstlerumsätze angewendet.
Besonders (individueller Steuersatz)
Wenn aus bestimmten Gründen ein individueller Steuersatz benötigt wird, kann dieser hier festgelegt werden.